Schritte zum Nationalpark

Wie geht’s weiter und was passiert?

Wer entscheidet wann über den geplanten Nationalpark?

Was passiert nach einer positiven Entscheidung für den Nationalpark?

Wie soll der geplante Nationalpark finanziert werden?

Wie soll der geplante Nationalpark gemanagt werden?


Nationalpark Hunsrück – Konzept der Landesregierung

Wer entscheidet wann über den geplanten Nationalpark?

Am 26. September 2013 überreichten die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Umweltministerin Ulrike Höfken den Vertretern der Region das Landeskonzept zum Nationalpark. Es greift die Anregungen aus dem bisherigen Beteiligungsprozess auf und formuliert ein Angebot an die Region, den Schutz des einzigartigen nationalen Naturerbes im Hunsrück mit der Entwicklung der Region zu verbinden.

Nun können bis Ende des Jahres die Orts- und Verbandsgemeinderäte sowie die Kreistage – in ihrer Verantwortung für ihre Gemeinde und die Region – für oder gegen den Nationalpark stimmen. Im Falle einer Entscheidung für einen Nationalpark in der Region Hochwald, beginnt ein rechtsförmliches Ausweisungsverfahren, das in ein Landesgesetz zum Nationalpark mündet.

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Was passiert nach einer positiven Entscheidung für den Nationalpark?

Nach einem positiven Votum der Region wird ein Nationalparkgesetz erarbeitet, das die Anregungen aus der Vorphase der Nationalparkgründung aufgreift. Es definiert den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und Verwaltungsstruktur. Fakultativ kann das Land begleitend ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchführen.

Der zuständige Landtagsausschuss berät dann abschließend über den Entwurf; mit Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag wird die Ausweisung des Nationalparks förmlich beschlossen. Zuvor muss das Gesetz mit den zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmt werden.

Somit könnte schon ab Anfang 2015 der 15. deutsche Nationalpark im Hunsrück entstehen!

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Ranger
Ranger begeistern Kinder für die Natur
A. Morascher / junior-ranger.de / WWF+EUROPARC

Wie soll der geplante Nationalpark finanziert werden?

Die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland werden jeweils Mittel für den Nationalpark aus ihren Landeshaushalten bereitstellen. Hieraus werden dann das Management, der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen sowie alle übrigen Aufgaben der Verwaltung wie die Gebietsbetreuung, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation und Mitwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationalpark-Umfeld finanziert.

Das Nationalparkamt startet zunächst mit einem kleinen Gründungsteam seine Arbeit. Langfristig wird es mit voraussichtlich 50 bis 60 Mitarbeitern ausgestattet. Hierdurch entstehen jedoch kaum Mehrkosten, da das Personal überwiegend aus vorhandenem Personal der Landesforsten beider Länder rekrutiert und entsprechend qualifiziert wird. Bis zu 3 Neueinstellungen sind angedacht.

Die Kosten des Parks können in der Startphase zunächst durch vermehrte Holzeinnahmen aus dem Waldumbau abgefedert werden. Langfristig beträgt der geschätzte Aufwand ca. 1-2 Mio. Euro pro Jahr. Damit liegt der Nationalpark unter den Kosten vieler vergleichbarer Maßnahmen in anderen Regionen.

Zur Regelung der gemeinsamen Verwaltung und Finanzierung des Nationalparks werden die beiden Bundesländer einen Staatsvertrag schließen.

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Logo Naturpark Saar Hunsrück
Nationalpark und Naturpark Saar-Hunsrück wollen eng kooperieren

Wie soll der geplante Nationalpark gemanagt werden?

Für das Management des Nationalparks wird vom Land Rheinland-Pfalz ein Nationalparkamt in der Region eingerichtet. Eine enge Kooperation mit dem umgebenden Naturpark Saar-Hunsrück ist angestrebt.

Das Aufgabenspektrum des Nationalparkamtes reicht von der Betreuung der Besucher, über Öffentlichkeitsarbeit und die Bereitstellung von Naturerlebnisangeboten bis hin zu Pflegemaßnahmen, Monitoring und Forschung und der Regulierung des Wildtierbestandes.

Neben dem Nationalparkamt sollen weitere Gremien den Menschen der Region ermöglichen, die Nationalparkentwicklung mit zu gestalten und zu fördern. Zur Sicherung kommunaler Belange wird eine Kommunale Nationalparkversammlung eingerichtet. Sie wirkt an Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen mit (z.B. einvernehmliche Verabschiedung des Wege-/ Nationalparkplans) und unterstützt das Nationalparkamt mit Vorschlägen und Anregungen. Vertreter der Landkreise, Verbands- und Ortsgemeinden wirken hierin mit, Bürger können hinzu gezogen werden.

Auch der Nationalparkbeirat wirkt unterstützend und beratend. Die Berufung erfolgt durch das Nationalparkamt im Einvernehmen mit der Kommunalen Nationalparkversammlung.

Drittes einzurichtendes Gremium ist ein Bürgerforum, in dem das Nationalparkamt mindestens einmal jährlich die Öffentlichkeit über Ziele, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen im Nationalparkgebiet informiert. So sollen die Bürger aktiv einbezogen und Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung zu Vorhaben erhalten.

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