Einrichtung und Management

Anleitung zur Nationalpark-Gründung – Wie geht’s?

Was ist die rechtliche Grundlage eines Nationalparks?

Wie wird ein Nationalpark ausgewiesen?

Wie wird ein Nationalpark finanziert?

Wie wird ein Nationalpark gemanaged?


Was ist die rechtliche Grundlage eines Nationalparks?

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung bildet ein Nationalparkgesetz oder eine Nationalpark-Verordnung. Hierin werden der rechtliche Rahmen, die räumliche Abgrenzung, Schutzzweck und -ziele, Gebote und Verbote sowie die Verwaltungsstruktur definiert. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt in § 24 Abs. 1 rahmenrechtlich die Inhalte der Schutzgebietskategorie „Nationalpark“ vor.

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Wie wird ein Nationalpark ausgewiesen?

Zuständig für die Ausweisung eines Nationalparks sind die Länder. Ein Nationalpark wird nach positivem Beschluss des Landesparlamentes gegründet. Das Land kann dazu begleitend eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchführen und ein regionales Meinungsbild abfragen. Die Chancen für eine Nationalparkgründung werden in der Regel vorab durch wissenschaftliche Gutachten und Potenzialstudien überprüft.

Sind dann alle Weichen „pro Nationalpark“ gestellt, wird ein Nationalparkgesetz oder eine Nationalpark-Verordnung im Entwurf erarbeitet. Bei einer Rechtsverordnung ist ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durch das Land zwingend notwendig. Im Falle eines Nationalparkgesetzes erfolgt dies auf freiwilliger Basis.

Schlussendlich berät und verabschiedet der Landtag des jeweiligen Bundeslandes das Nationalpark-Gesetz oder eine Nationalpark-Verordnung wird durch das zuständige Ministerium erlassen. Der Nationalpark ist damit offiziell ausgewiesen. Das muss mit den zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmt werden.

Welche Schritte im Hunsrück für eine Nationalparkgründung unternommen wurden und werden, lesen Sie hier.

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NLPZ Kellerwald
Investitionen fließen in Besuchereinrichtungen – hier das NationalparkZentrum Kellerwald
Nationalpark Kellerwald-Edersee
Frank Steingaß, Mit einem Ranger die Waldwildnis im Nationalpark Harz erkunden
Mit einem Ranger die Waldwildnis im Nationalpark Harz erkunden
Frank Steingaß

Wie wird ein Nationalpark finanziert?

Das jeweilige Bundesland stellt Finanzmittel für den Nationalpark aus dem Landeshaushalt bereit. Damit werden Personal- und Verwaltungskosten finanziert, die notwendigen Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen abgedeckt sowie alle weiteren Kosten für die wesentlichen Aufgabenbereiche der Verwaltung gesichert. Eine Förderung durch Dritte zur Unterstützung der Ziele des Nationalparks, etwa durch Fördervereine oder Sponsoren oder über EU-Förderprogramme, ist möglich und erwünscht.

Und wie der Nationalpark Hunsrück finanziert werden soll, lesen Sie hier.

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Wie wird ein Nationalpark gemanagt?

Für die Leitung und Organisation eines Nationalparks richtet das jeweilige Land eine aus Haushaltsmitteln finanzierte Nationalparkverwaltung/ ein Nationalparkamt ein. Als staatliche Einrichtungen verfügen sie über behördliche Zuständigkeiten i.d.R. als Untere oder Obere Naturschutz-, Jagd- oder Forstbehörde. Ihre Aufgabe ist es, notwendige Managementmaßnahmen innerhalb des Schutzgebiets zu entwickeln und umzusetzen, um die in Nationalparkgesetz oder -verordnung formulierten Schutzziele zu erreichen.

Als Hauptziel ist sicherzustellen, dass sich in der Kernzone des Nationalparks die Natur frei und ungestört zu einer Wildnis entwickeln kann. Unterstützend und begleitend sind zudem Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturerlebnis, Kooperation, Forschung und Monitoring sowie Mitwirkung bei der Regionalentwicklung durchzuführen. Für die Betreuung der Besucher werden im Gebiet Ranger eingesetzt, die auch die Einhaltung der Schutzbestimmungen überwachen.

Als Arbeitsprogramm dient der Nationalparkverwaltung ein Management- oder Nationalparkplan, der lang- und kurzfristige Ziele konkretisiert und erforderliche Aktivitäten ausführlich beschreibt.

Neben dem Nationalparkamt werden weitere Gremien (z.B. Kommunale Nationalparkversammlung, Nationalparkbeirat, Bürgerforum) eingerichtet, in denen die Bürger der Region die Nationalparkentwicklung mitgestalten können.

Wie das Management im geplanten Nationalpark Hunsrück laufen soll, lesen Sie hier

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